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ABSCHLUSSMÖGLICHKEITEN

Nach der 9. bzw. 10.Klasse können folgende Abschlüsse (entsprechend der „Verordnung über die Abschlüsse in der Sekundarstufe I“ vom 20.Juli 2004) erworben werden:

 

Hauptschulabschluss (nach §3 o.g. VO)

Voraussetzung: - erfolgreicher Besuch des 9.Schuljahrganges

                       - keine Abschlussprüfung / BLF

 

Qualifizierter Hauptschulabschluss (nach §4 o.g. VO)

Voraussetzung: - erfolgreicher Besuch des 9.Schuljahrganges

                       - Teilnahme an einer besonderen Leistungsfeststellung gemäß

 

Realschulabschluss (nach §5 o.g. VO)

Voraussetzung: - erfolgreicher Besuch des 10.Schuljahrganges

                       - bestandene Abschlussprüfung (§§ 13 – 18 o.g. VO)

 

Erweiterter Realschulabschluss (nach §6 o.g. VO)

Voraussetzung: - erfolgreicher Besuch des 10.Schuljahrganges

                       - bestandene Abschlussprüfung und Erreichen besonderer Leistungen

                       - dieser Abschluss berechtigt zum Besuch des Gymnasiums oder des Fachgymnasiums

 

NEU für Schülerinnen und Schülern, die ab dem Schuljahr 2019/20 in die 5.Klasse eingeschult werden!

 

Die Schülerinnen und Schüler, die die Berechtigung zum Besuch des Gymnasiums erhalten, also den Erweiterten Realschulabschluss, können die gymnasiale Stufe an der kooperierenden Schule, der Gemeinschaftsschule Friedrichstadt Wittenberg, absolvieren und gemeinsam mit den Schülerinnen und Schüler dieser Schule dort das Abitur nach 13 Schuljahren ablegen.

 

Abitur  (nach §2 o.g. VO)




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